Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Vereinbarungen, Angebote und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Somit gelten sie auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht gesondert vereinbart sind.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 1 Vertragsabschluss:

1.1          Diese Vertrags- und Lieferbedingungen sind Inhalt unseres Angebotes und liegen allen Vereinbarungen zu Grunde, die zwischen uns und den Bestellern abgeschlossen werden.

 

1.2          Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, erlangen keine Gültigkeit. Ebenso bedürfen von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung unsererseits.

 

1.3          Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

 

§ 2 Lieferfristen:

 

2.1          Lieferfristen sind nur bindend, wenn sie von uns ausdrücklich als bindend bezeichnet und schriftlich bestätigt werden.

                Die voraussichtlichen Lieferfristen werden bei Vertragsabschluss dem Kunden mitgeteilt.

 

2.2          Stellen sich nachträglich technische Unklarheiten oder Fehler in den Bestell- oder Zeichnungsunterlagen des Kunden heraus, beginnt die Lieferfrist nach deren Beseitigung von neuem.

 

2.3          Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflußbereiches des Lieferers liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Lieferer wird dem               Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.

   

§ 3 Preise:

 

3.1          Soweit nicht Festpreise ausdrücklich schriftlich vereinbart sind, gelten unsere am Tag der Lieferung gültigen Preise.

 

3.2          Sofern Festpreise vereinbart sind, können wir die neue Festsetzung des Preises verlangen, sofern eine wesentliche Änderung der für die Festsetzung des Preises ausschlaggebenden Faktoren nach Vertragsschluß eingetreten ist. Kommt eine        Vereinbarung über einen neuen Preis nicht zustande, so bleibt unser Recht zum Rücktritt  unberührt.

 

3.3          Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluß und vereinbartem Liefertermin (auch bei Teillieferungen und erteilten Abschlagsrechnungen) mehr als 6 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne,              die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

 

3.4          Wir sind jedoch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Herstellungskosten nach Vertragsschluß bis zur Lieferung um mehr als 10 % gestiegen sind und der Besteller  einer Anpassung des vereinbarten Festpreises nicht zustimmt. Bei Rücktritt aus diesem Grund sind weitere gegenseitige Ansprüche ausgeschlossen.

 

 

§ 4 Zahlung:

 

4.1          Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten besonderen Zahlungsbedingungen oder entsprechend den folgenden Ziffern zu leisten.

 

4.2          Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig, spätestens jedoch zu der in der Rechnung gesetzten Zahlungsfrist. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug hat er während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 %-Punkten (Verbraucher, § 13 BGB), bzw. in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz (Unternehmen, § 14 BGB) zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen oder geltend zu machen.

 

4.3          Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn eingeholte Auskünfte über den Besteller nur unbefriedigende Angaben enthalten oder zu befürchten ist, dass der Besteller in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Besteht begründeter Verdacht, dass der Besteller seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen wird, sind wir berechtigt, den Auftrag bis zur Leistung der angeforderten Vorauszahlung oder Abschlagszahlung nicht weiter auszuführen.

4.4          Sollte die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum oder zum vereinbarten Zahlungstermin nicht geleistet sein, so kommt der Besteller ohne weitere Mahnung in Verzug. Ist der Besteller in Verzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtung bis zur Zahlung aufzuschieben.

 

 

§ 5 Gewährleistung / Haftung:

 

5.1          Die Garantiezeit beträgt 1 Jahr. Herstellergarantie bleibt hiervon unberührt.

 

5.2          Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.

5.2          Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurück zusenden. Wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachmängelansprüche.

5.3          Für Mängel der Ware wird zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung übernommen.

5.4          Der Kunde muß uns offensichtliche Mängel sofort, spätestens innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.

5.5.         Ist mit dem Kunden eine Abnahme der Ware vereinbart, so gilt die Ware mit erfolgter Abnahme als genehmigt. Mit weitergehenden Mängelansprüchen ist der Kunde dann ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der             auch bei sorgfältiger Untersuchung bei der Abnahme nicht erkennbar war.

5.6          Will der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

5.8          Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Etwaige Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

5.9          Von der Garantie ausgeschlossen sind folgende Fälle:

                  - durch natürlichen Verschleiß oder, nach Risikoübertragung, durch äußere Einflüsse (Lagerung, Stöße) entstandene Mängel und Schäden;

                  - Farbschäden;

                  - Funktionsmängel aufgrund unsachgemäßer Montage oder Veränderungen an den Produkten durch den Monteur oder Anwender;

                  - durch schlechte Wartung, Manipulation der Produkte durch den Anwender oder Dritte, unsachgemäße oder den Anwendungen widersprechende Verwendung verursachte Beschädigungen;

                  - Schäden und Beschädigungen im Fall von höherer Gewalt (insbesondere durch Brand, Hagel, Blitzschlag, Gewitter, Sturm,                               Frost, Überschwemmungen), Einbruch oder Vandalismus.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt:

 

8.1          Das Eigentum der Ware verbleibt bis  zur vollständigen Zahlung durch den Besteller bei uns.  

 

 

§ 7 Erfülllungsort / Gerichtsstand und anwendbares Recht:

 

9.1          Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 

9.2          Erfüllungsort ist 77933 Lahr.

   

 

Lahr, den 20.01.2015